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Home » Förderungen » Thermische Sanierung & Sanierungsscheck 2021 in Österreich – Antrag

Thermische Sanierung & Sanierungsscheck 2021 in Österreich – Antrag

von David Reisner
24. Februar 2017 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Förderungen
Lesevergnügen 5 mins read

Bei Immobilien spielt die thermische Sanierung eine immer wichtiger werdende Rolle. Zahlreiche Sanierungsmaßnahmen werden zudem gefördert. In Abhängigkeit vom Sanierungsumfang ist auch die Förderhöhe unterschiedlich hoch.

INFO: Die Thermische Sanierung und Sanierungsscheck für 2021 ist ab sofort mit einem Antrag über https://www.meinefoerderung.at/RAOL/?execution=e1s1&cluster=einze online möglich.

  • Die Antragstellung ist 2021 ausschließlich über die Online-Plattform der KPC möglich: Sanierungsscheck für Private 2021
  • Informationen zu den Einzelmaßnahmen gibt es auf https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/sanierungsoffensive-einzelmassnahmen/ im Überblick.

Sanierungsscheck in Österreich

Mit 18.09.2017 waren noch 21,5 Mio. an Fördermitteln zur Verfügung, wie die KPC mitteilt. D.h. eine Antragstellung für die thermische Sanierung Ihres Ein- oder Mehrfamilienhauses ist mit dem Sanierungsscheck 2021 sowie der thermischen Sanierung weiterhin möglich.

Tipp: Wer eine Sanierung überlegt, sollte sich zum Thema „Raus aus dem Öl“ im Rahmen der Raus aus dem Öl Förderung 2021 – Antrag
in unserem Ratgeber zu Details dieser Förderung informieren.

Inhalt:

  • 1 Was bedeutet eigentlich „thermische Sanierung?“
  • 2 Wie funktioniert die thermische Sanierung in Österreich?
  • 3 Welche Objekte werden gefördert und wie hoch ist die Förderung?
  • 4 Wer konnte die Förderung zur thermischen Sanierung im Jahr 2016 beantragen?
  • 5 Welche Kosten und Maßnahmen werden als förderungsfähig klassifiziert?
  • 6 Wie gelange ich als Privatperson in den Genuss der Fördermittel?

Was bedeutet eigentlich „thermische Sanierung?“

Tipp: Rechtzeitig um Förderungen ansuchen!

Der Begriff der thermischen Sanierung wird zwar häufig genannt, doch in vielen Fällen wissen die Menschen gar nicht, was sich dahinter verbirgt. Im Bereich der Immobilien ist die thermische Sanierung eine Maßnahme, die an einem Gebäude durchgeführt werden kann.

Ziel der Maßnahme ist es, dass der Energieverbrauch deutlich reduziert wird. Dies bezieht sich auf den Energieverbrauch für die Heizung, für das Warmwasser sowie für die Lüftung. In der Regel werden modernste Techniken was Isolierung und Baumaterialien angewandt, wenn es darum geht, dass eine thermische Sanierung durchgeführt wird.

Wie funktioniert die thermische Sanierung in Österreich?

  • Für das Jahr 2017 gibt es noch keine offiziellen Informationen zur thermischen Sanierungen für Privatpersonen. Daher ist es ratsam sich die Informationen aus dem Jahr 2016 etwas genauer anzuschauen.

Im Jahr 2016 konnten die Zuschüsse für die thermische Sanierung ab dem 3. März beantragt werden. Privatpersonen können Gebäude sanieren, die älter als 20 Jahre sind. Wichtig ist, dass die Baubewilligung vor dem 1. Jänner 1996 erteilt wurde. Die Anträge im Jahr 2016 konnten so lange gestellt werden, wie die entsprechenden Budgets vorhanden sind. Im spätesten Fall ist es möglich gewesen, dass die Anträge bis zum 31. Dezember 2016 gestellt werden konnten.

Welche Objekte werden gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Im Bereich der privaten Fördermaßnahmen waren es vor allem Einfamilienhäuser sowie Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser, die gefördert wurden. Es ist möglich, dass bis zu 30% der förderfähigen Kosten geleistet wurden.

Das bedeutet, dass bei einer Mustersanierung eine Summe in Höhe von bis zu 8.000 Euro gefördert wurde. Wer eine thermische Sanierung nach dem klimaaktiv-Standard vollzog, konnte dafür bis zu 5.000 Euro an Förderung erhalten.

Bei einer Sanierung thermischer Natur nach einem guten Standard waren bis zu 4.000 Euro im Maximum möglich. Wer sich für eine Teilsanierung 50% entschied, konnte eine maximale Förderung in Höhe von 3.000 Euro erzielen.

Auch im Bereich der Wohnungen, bzw. im mehrgeschoßigen Wohnbau war es möglich, dass im Jahr 2016 eine Subventionierung der thermischen Sanierung genutzt werden kann. Dabei wurden bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten geleistet. Im Maximum wurde eine Summe in Höhe von 3.000 Euro für eine thermische Sanierung nach klimaaktivem Standard geleistet.

Zusätzlich ist es möglich, dass bei der Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen ein weiterer Zusatz in Höhe von 1.000 Euro genutzt werden konnte. Maximal ist es auch hier möglich gewesen, dass bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionskosten erstattet wurden.

  • Einfamilienhaus-/Zweifamilienhäuser werden gefördert
  • Reihenhäuser werden gefördert
  • Wohnungen werden gefördert
  • Die Förderung kann von Privatpersonen in Auftrag gegeben werden
  • Eigentümer und Eigentümerinnen können Förderungen beauftragen
  • Mieter und Mieterinnen können Förderungen in Auftrag gegeben

Wer konnte die Förderung zur thermischen Sanierung im Jahr 2016 beantragen?

Im Jahr 2016 konnte der Sanierungscheck mit der anschließenden Förderung der thermischen Sanierung vor allem von den Eigentümern, bzw. den Miteigentümern des Hauses oder der Wohnung genutzt werden.

Darüber hinaus durften auch Mieterinnen und Mieter eines Hauses entsprechende Maßnahmen nutzen. Auch im mehrgeschoßigen Wohnbau war es möglich, dass Eigentümer sowie Mieter in der Lage waren, die entsprechenden Checks durchzuführen und die Fördergelder zu beantragen.

Welche Kosten und Maßnahmen werden als förderungsfähig klassifiziert?

Wer sich nach einem Sanierungscheck für die thermische Sanierung entscheidet, muss dabei darauf achten, dass er die entsprechenden Materialien nutzt. Nur wenn dies der Fall ist, können die entsprechenden Fördergelder wahrgenommen werden.

Im Bereich der Außenwände ist es möglich, dass zum Beispiel die komplette Dämmung förderungsfähig ist. Auch die Dämmung der obersten Geschoßdecke, bzw. des Daches kann ohne Probleme gefördert werden. Das gleiche gilt für die unterste Geschoßdecke, bzw. für den Kellerboden, welcher ebenfalls gefördert werden kann.

Ein besonders gerne wahrgenommener Punkt im Bereich der Förderung ist die Sanierung oder aber auch der komplette Austausch der Fenster sowie der Außentüren. Es ist möglich, dass jede Menge Energie eingespart werden kann, wenn zum Beispiel moderne Fenster eingesetzt werden. Dabei muss es sich nicht unbedingt gleich um dreifach verglaste Fenster handeln. Auch zweifach verglaste Fenster können entsprechende Energiewerte haben, so dass in jedem Fall mit diesen gut gearbeitet werden kann.

Im Bereich der Türen ist es nicht unbedingt nur die Haustüre, welcher zusätzlich saniert werden kann. Auch die Kellertüre sowie z.B. die Terrassentüre sind beliebte Türen, wenn es darum geht, dass ordentlich saniert wird. Es muss dabei darauf geachtet werden, dass entsprechende Türelemente nicht nur saniert werden, was die thermische Effizienz angeht, sondern auch, was zum Beispiel die Sicherheit angeht. Gerade im Bereich der Terrassentüre wird gerne eingebrochen, weshalb es zu empfehlen ist, hier den Sicherheitsstandard deutlich zu erhöhen.

Im Rahmen einer kompletten Mustersanierung ist es wichtig, dass z.B. das Heizungssystem umgestellt wird. Wer auf eine Zentralheizung mit Holz umstellt, oder aber auch eine Wärmpumpe nutzt, kann hier bestens gefördert werden. Auch ist es möglich, dass eine thermische Solaranlage genutzt werden kann, um die entsprechenden Fördermittel für sich und sein Vorhaben zu beantragen. Wer auf Fernwärme umsteigt, kann ebenfalls in den Genuss der Förderung kommen.

  • Förderung von Dämmmaterialien
  • Förderung von Fenstern und Türen
  • Förderung von alternativen Heizsystemen (z.B. Fernwärme, Holzheizsystem, Wärmepumpe – siehe auch unsere Info zur Wärmepumpe Förderung im Förderportal )

Wie gelange ich als Privatperson in den Genuss der Fördermittel?

Die zuständige Stelle für die Beantragung der Förderung sind die österreichischen Bausparkassen. Fakt ist, dass der entsprechende Förderungsantrag (online erhältlich!) vollständig ausgefüllt werden muss und dann mit allen Unterlagen, die gefordert werden, bei der zuständigen Stelle abgegeben werden muss.

Es ist erforderlich, dass die Kostenvoranschläge für die umzusetzenden Maßnahmen eingereicht werden müssen und entsprechend alles im Antrag angekreuzt werden muss. Die Kostenvoranschläge sind ein Nachweis darüber, dass die Aufgaben wirklich bearbeitet werden.

Ebenso ist es notwendig, dass ein so genannter Energieausweis erstellt wird. Dieser ist wichtig, da die energetische Situation vor den Maßnahmen festgehalten werden muss. Ebenso ist es notwendig, dass entsprechend die technischen Details zum Energieausweis eingetragen werden.

Wer sich für die Förderung interessiert, muss in jedem Fall die entsprechenden Einträge im Energieausweis machen, da nur so passend gefördert werden kann. Eine Ausnahme bilden dabei denkmalgeschützte Gebäude, welche nicht unbedingt mit einem Energieausweis gefördert werden.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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