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Home » Unternehmer » UID Nummer beantragen – Umsatzsteuer in Österreich

UID Nummer beantragen – Umsatzsteuer in Österreich

von David Reisner
30. Oktober 2016 - aktualisiert am 6. Oktober 2020
in Unternehmer
Lesevergnügen 4 mins read

 Wie kann ich eine UID Nummer in Österreich beantragen?

Dies ist einfach über das entsprechende Online Formular beim Finanzamt möglich. Als Kleinunternehmer ist man nicht zur Abgabe der Umsatzsteuerklärung verpflichtet. Dennoch ist es sinnvoll rechtzeitig eine UID Nummer zu beantragen, wen es aufgrund der gestiegenen Umsätze zu einer Umsatzsteuerpflicht kommt.

 

In Österreich besteht für alle Unternehmen sowie für Selbstständige Umsatzsteuerpflicht. Leistungen, die Unternehmer gegenüber ihren Kunden erbringen, unterliegen in der Regel der Umsatzsteuer. Im Umsatzsteuergesetz ist geregelt, welche Vorgänge vom Tatbestand erfasst sind.

Nicht nur entgeltliche Warenlieferungen und Dienstleistungen im Inland sind zu versteuern, auch die Einfuhr von Waren aus dem Drittlandgebiet (Einfuhrumsatzsteuer) und aus der EU sowie der Eigenverbrauch – in diesem Fall Erwerbssteuer genannt – und die Eigenentnahme sind mit der Umsatzsteuer belegt. Sie ist eine erfolgsunabhängige Verkehrssteuer.

Inhalt:

  • 1 Was ist die UID-Nummer?
  • 2 UID-Nummer beantragen
  • 3 Vorteile einer UID-Nummer
  • 4 Nachteile einer UID-Nummer
  • 5 Wie kann ich die Umsatzsteuer berechnen?
UmsatzsteuerStellt ein Unternehmer einem anderen Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung, so wird diese als Vorsteuer bezeichnet. Im Wege der monatlich zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldung hat der Unternehmer seine komplette Umsatzsteuer auf Grund seiner Leistungen und Lieferungen zu ermitteln und abzuführen.

Der Umsatzsteuer wird die Vorsteuer gegenübergestellt, die an die Vor-Lieferanten bezahlte Steuer kann vom Finanzamt zurückgefordert werden.Das bedeutet, die Umsatzsteuer wird immer vom Letztverbraucher getragen.

In der Regel beläuft sich die Umsatzsteuer auf 20 %, der ermäßigte Steuersatz liegt seit Jänner 2016 bei 13 %.

Was ist die UID-Nummer?

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer hat für die unternehmerische Praxis eine große Bedeutung. Ein Unternehmer benötigt sie hauptsächlich dann, wenn dieser in Geschäftsbeziehung mit Unternehmern aus anderen EU-Ländern tritt – in diesem Bereich ist sie verpflichtend anzugeben. Sie dient vor allem der Identifikation gegenüber anderer Unternehmer.

Die spezielle Steuernummer erteilt das Finanzamt grundsätzlich von Amts wegen im Zuge der Vergabe der Steuernummer.

In Österreich steht am Beginn der Nummer in zwei Großbuchstaben die Landeskennung AT, danach folgt ein großes U für Umsatzsteuer und 8 Stellen mit Ziffern.

Nur wenn eine Rechnung den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht, ist der Empfänger einer Lieferung oder Leistung zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Lt. dem genannten Gesetz muss eine Rechnung entweder die Steuernummer oder die UID-Nummer aufweisen. Die eigene UID-Nummer ist somit ein zwingender Bestandteil ordnungsgemäßer Rechnungen.

Durch das EU-weite Bestätigungsverfahren kann sich ein Unternehmer von der Gültigkeit einer angegebenen UID-Nummer online überzeugen. Unternehmern steht das einfache Bestätigungsverfahren zur Verfügung, oder aber das qualifizierte Bestätigungsverfahren im Sinne einer umfassenden Abfrage über FinanzOnline.

Info: In unserem Ratgeber zum Thema Vorsteuerabzugsberechtigt in Österreich können Sie sich zu Details zu diessem Steuer-Thema informieren.

UID-Nummer beantragen

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass ein Unternehmer noch über keine UID-Nummer verfügt und bereits unternehmerisch tätig ist. Spätestens wenn erstmals ein Umsatz mit einem Unternehmer innerhalb der europäischen Union zu Stande kommt, ist es notwendig, eine UID-Nummer zu beantragen. Ungeachtet der Tatsache, dass die UID-Nummer von Amts wegen erteilt wird, ist es Neugründern grundsätzlich zu empfehlen, sich rechtzeitig um die Zustellung der Nummer zu kümmern, damit für die Kunden die Vorsteuerabzugsberechtigung nicht in Verlust gerät.
Das Finanzministerium stellt online ein Formular zur Verfügung, um das Beantragen zu erleichtern.

Pauschalierte Land- und Forstwirte, Unternehmen, die nur Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug ausschließen und juristische Personen, die keine Unternehmereigenschaft besitzen, erhalten die UID-Nummer ohnehin nur auf Antrag, wenn sie innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen.

Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Kleinunternehmer nicht zur Beantragung einer UID-Nummer oder zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Kommt es für Kleinunternehmer dennoch zu einer Umsatzsteuerpflicht, so sollte rechtzeitig eine UID-Nummer beantragt werden.

Vorteile einer UID-Nummer

Der wohl wesentlichste Vorteil einer UID-Nummer liegt im einfachen Nachweis für Umsätze zwischen Unternehmern. Sie ermöglicht darüber hinaus einen reibungslosen steuerrechtlichen Handel auch zwischen den Ländern der Europäischen Union.

Vor allem für Kleinunternehmer stellt sich vielfach die Frage, ob für bestimmte Tätigkeiten eine UID-Nummer beantragt werden soll. Der Kleinunternehmer hat für elektronisch erbrachte Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an ausländische Privatkunden die Umsatzsteuer des Empfängerlandes zu verrechnen. Vorteilhaft ist, für diesen Bereich die UID-Nummer zu beantragen.

Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass bei Dienstleistungen an Unternehmer in der EU bei Verwendung einer UID-Nummer durch den Leistungsempfänger die Möglichkeit besteht, die Steuerschuldnerschaft umzukehren. Der Besteuerungsort kann in den Mitgliedsstaat der EU verlagert werden, der die vom Leistungsempfänger verwendete UID-Nummer ausgegeben hat.

Nachteile einer UID-Nummer

Ein geringer Nachteil des Vorhandenseins einer UID-Nummer kommt im administrativen Bereich zu Tage. Es sind nämlich quartalsweise Meldungen zu erstatten und Zahlungen zu leisten.
Beantragen Kleinunternehmer, die die Erwerbsschwelle von € 11.000,00 üerschreiten, keine UID-Nummer, kann es bei Umsätzen im EU-Raum zur Zahlung der deutschen Umsatzsteuer und Erwerbssteuer kommen.

Wie kann ich die Umsatzsteuer berechnen?

Die Berechnung von Netto auf Brutto bzw. der Umsatzsteuer ist relativ einfach möglich, wen man den jeweiligen Umsatzsteuer-Satz des jeweiligen Landes kennt. Dieser wird auf den Grundpreis dazu gerechnet, beispielsweise 100 (netto) *1,20 (20 % für Österreich) = 120 € Brutto (inklusive Umsatzsteuer). Einen umfangreichen Rechner für verschiedene Länder gibt es kostenlos auf http://www.umsatzsteuerrechner.eu/ als Hilfe zur Berechnung der Umsatzsteuer.

Quellen und Details:

  • http://www.jungunternehmermagazin.at/umsatzsteuer-die-wichtigsten-informationen-zur-ust-fuer-unternehmer/
  • https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/umsatzsteuer.html
  • https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991497.html
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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