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Home » Unternehmer » 1 Euro GmbH in Deutschland – Unternehmensgesellschaft gründen – Vorbereitungen, Tipps & Rechtliches – UH, UG gründen

1 Euro GmbH in Deutschland – Unternehmensgesellschaft gründen – Vorbereitungen, Tipps & Rechtliches – UH, UG gründen

von David Reisner
9. Juni 2019 - aktualisiert am 5. Oktober 2020
in Unternehmer
Reading Time: 4Lesevergnügen
Wichtig: Rechtzeitig informieren und beraten lassen!

Wichtig: Rechtzeitig informieren und beraten lassen!

In 3 einfachen Schritten zur UG

Der Vorteil einer UG, einer Unternehmensgesellschaft besteht nicht zuletzt darin, das diese gründungstechnisch im Vergleich zu einer GmbH, wesentlich günstiger fällt und mit weitaus weniger Stammkapital zu gründen ist. Kann diese doch bereits mit einem (1) Euro als Stammkapital gegründet werden!

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Dass es mit diesem einen Euro noch nicht getan ist, darf als selbstverständlich angesehen werden. Dennoch wird diese Form einer Unternehmensgründung auch als 1 Euro GmbH bezeichnet. Die Gründung gestaltet sich also im Gegensatz zur Nachfolgeform, der GmbH, wesentlich einfacher.

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Jedenfalls stellt eine UG die ideale Gesellschaftsform dar, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, selbstständig tätig zu werden. Einer der Hauptgründe ist in der Tatsache zu sehen, dass man damit in eine rechtlich gesicherte Unternehmensform eintritt. Welche einem, bis zu einem gewissen Grad, vor Schaden bewahren kann.

Der erste Schritt – Unternehmensgesellschaft – UG gründen

Der erste Schritt besteht darin einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen. Diese wird auch als Satzung bezeichnet. In diesem/dieser müssen die folgenden Daten aufscheinen:

  • 1. der Name des Gesellschafters – dieser kann, muss aber nicht, die gleiche Nationalität besitzen, indem die UG gegründet wird; dies kann eine natürliche Person oder eine andere Gesellschaft sein welche ihren Sitz im In- oder Ausland hat;
  • 2. die Anschrift, das heißt der Sitz der Firma;
  • 3. der Name der Firma
  • 4. der Gegenstand der Firma – hierbei gilt, dass der Eintrag »Handel mit Waren aller Art oder Dienstleistungen aller Art« keine Rechtsgültigkeit aufweist; aus der Bezeichnung muss konkret hervorgehen, womit gehandelt wird oder welche Dienstleistungen angeboten werden;
  • 5. das Stammkapital – das praktische an einer UG ist, das man bereits mit einer Stammkapitaleinlage von einem Euro beginnen kann; in weiterer Folge ist man allerdings verpflichtet Rücklagen zu bilden, wobei die gesetzliche Regel besteht 25 % der Einnahmen in die Stammkapitalbildung eingehen müssen;
  • 6. die Angabe, ob es einen oder mehrere Gesellschafter gibt;
  • 7. die Gesellschaftsanteile zweier oder mehrerer Gesellschafter;
  • 8. der Name des vertretungsberechtigten Geschäftsführers;
  • 9. der Satzungssitz – dies kann jede politische Gemeinde sein;
  • 10. der Verwaltungssitz – dieser kann sich im In- und Ausland befinden;

Diese stellen die Mindestangaben dar. Von wesentlicher Bedeutung ist der Zusatz das die Unternehmungsgesellschaft als haftungsbeschränkt geführt wird. Sollte dieser Zusatz nicht vorhanden sein, läuft man mitunter Gefahr das bei Eintreten in ein Insolvenzverfahren die Beschränkung auf das geschäftliche Vermögen(so vorhanden)aufgehoben wird.

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Wichtig: Rechtzeitig informieren und beraten lassen!

Die Namensgebung

Jede UG ist verpflichtet einen Namen zu wählen. Dies kann entweder der Name des Eigentümers sein oder ein fiktiv gewählter. Vorsicht walten sollte man aber auch bei diesem Thema. Vor der Benutzung dieses Namens sollte man Einsicht in das Handelsregister nehmen um sichergehen zu können, dass dieser nicht schon von einem anderen Unternehmen benutzt wird.

Eine der recht kostspieligen Folgen könnte eine Klage des Namensträgers sein. Die IHK, die Industrie- und Handelskammer verfügt über eine frei zugängliche Liste aller bereits verwendeter Namen, die bereits vergeben wurden.

Der zweite Schritt

Der Gesellschaftsvertrag muss einem amtlich beeideten Notar vorgelegt werden, welcher den Vertrag auf seine Korrektheit und Richtigkeit überprüft. Mit diesem ist man dann in der Lage ein Geschäftskonto bei einer Bank zu eröffnen.

Dies unternimmt im Normalfall der bestellte Gesellschafter, welche dafür eine Verfügungsvollmacht benötigt, welche er naturgemäß bei der Kontoeröffnung vorlegen muss. Bei der Bestellung des Gesellschafters muss eindeutig festgehalten werden, dass der bestellte Gesellschafter auch mit dem persönlichen Vermögen haftet. Geschieht dies nicht werden gesetzt den Fall, dass das Unternehmen in Insolvenz eintritt oder Konkurs anmeldet, alle eventuell vorhandenen Gesellschafter zur Verantwortung gezogen!

Wichtig

Auch wenn die UG umgangssprachlich als 1-Euro GmbH genannt wird, so ist es nicht ratsam die Einlage derart gering zu halten. Dies kann nicht zuletzt damit begründet werden, dass bereits zur Zeit der Gründung Kosten anfallen, welche im Regelfall mittels Überweisung beglichen werden.

Grundlegend kann gesagt werden, dass dies die erste geschäftliche Handlung des Unternehmens darstellt. So fallen zum Beispiel notarielle Kosten, Kosten für die Registrierung beim zuständigen Handelsregister und beim Gewerbeamt an. Die Grundkosten, die sich in diesem Stadium der UG ergeben belaufen sich auf 600 – 1000 Euro.

Der dritte Schritt

Einhergehend mit der notariellen Beglaubigung muss auch die Benachrichtigung an die zuständigen Stellen vorgenommen werden. Diese sind:

  • 1. das Handelsregister
  • 2. das Finanzamt

Hierbei muss der bestellte Geschäftsführer schriftlich bestätigen, dass seines Wissens nach keine Umstände bestehen, welche der Gründung des Unternehmens entgegenstehen.

Musterformulare

Es besteht die Möglichkeit sich ein Musterformular online herunterzuladen und dieses in Folge zur Gewerbeanmeldung zu nutzen. Wissen sollte man, dass bei der Benutzung dieser Mustervorlagen keine Änderungen vorgenommen oder Zusätze verwendet werden dürfen.

Diese würde den Vertrag unwirksam werden lassen. Hat man die Absicht einen individuellen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, muss man sich der Dienste eines amtlich beeideten Notars versichern.

Eine UG zu gründen bedeutet für viele Neuland zu betreten. Um sicherzugehen, dass keine Irrtümer im Entstehungsprozess, soll heißen im Gründungsprozess auftreten, sollte man einen Termin mit der örtlichen Wirtschaftskammer vereinbaren.

Auf diese Art und Weise geht man sicher, dass alle gesetzlichen Formvorgaben erfüllt werden. Gleichzeitig erhält man auch gleich alle nötigen Formulare, welche so nötig mit einem der Sachbearbeiter aufgefüllt werden können.

Quellen:

  • https://www.gruenderkueche.de/fachartikel/how-to-wie-gruende-ich-eine-ug-unternehmergesellschaft/
  • https://www.ug-gruenden.info/

Tipp: In unserem Ratgeber zum Thema GmbH Gründung & Kosten in Österreich informieren wir umfassend über Details und Tipps.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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Inhalt:

  • 1 Der erste Schritt – Unternehmensgesellschaft – UG gründen
  • 2 Die Namensgebung
  • 3 Der zweite Schritt
  • 4 Der dritte Schritt
  • 5 Musterformulare

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