Der Bildungszuschuss im Land Vorarlberg wird für Lehrlinge als Wohnkosten Zuschuss angeboten. Wir informieren über Antrag, Richtlinie, Höhe und Details zur Förderung für Lehrlinge.
Wer kann die Förderung beantragen?
Diese Form der Förderung ist für alle Lehrlinge gedacht, die in Vorarlberg ihre Lehre absolvieren und dafür eine Unterkunft benötigen. Dies kann ein Heimplatz oder ein Privatquartiert sein. Die Unterstützung soll zur Deckung zusätzlicher Kosten eingesetzt werden.
Höhe der Förderung
Der Wohnzuschuss für Lehrlinge unterstützt in Höhe von bis zu 50 % der anfallenden Kosten für die Unterkunft. Die maximale Höhe der Kostenübernahme liegt aktuell (2020) bei 2.500 Euro jährlich.
Antrage & Termine
Wichtig: Der jeweilige Lehrling muss das Ansuchen innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der jeweiligen Fachklasse stellen (zB bei einem Heimplatz). Sollte es sich um einen Zweitwohnsitz handeln ist die Einreichfrist mit Ende März für das jeweils vorangegange Jahr bzw. 3 Monaten nach Beendigung vom jeweiligen Lehrverhältnis gültig.
- Info: Das Förderungsansuchen kann frühestens nach Bezug des Zweitwohnsitzes eingereicht werden.
Antrag – Wohin senden?
Der Antrag für den Zuschuss kann an dieser Stelle online eingesehen und ausgedruckt werden.
Arbeiterkammer Vorarlberg
„Bildungszuschuss“
Widnau 2– 4
6800 Feldkirch
oder per E-Mail an info@bildungszuschuss.at
Die aktuellen Richtlinien können unter https://www.bildungszuschuss.at/wp-content/uploads/Richtlinien_Bildungszuschuss_2020.pdf eingesehen werden.
Für Fragen können Sie sich an
- Arbeiterkammer Vorarlberg
- Marion Ender und Evelyne Jenny
- per E-Mail an bildungszuschuss@ak-vorarlberg.at wenden